Verwendung von Cookies

Um unsere Webseite für Sie optimal zu gestalten und fortlaufend verbessern zu können, verwenden wir Cookies. Durch die weitere Nutzung der Webseite stimmen Sie der Verwendung von Cookies zu.
Geschrieben am 13. Februar 2012 Zurück zur Übersicht
Kurzfristig kein Wegfall der Sichtprüfung...

Pressemitteilung vom 03.02.2012 der Initiative "Rauchmelder retten Leben"                       

Kurzfristig kein Wegfall der Sichtprüfung bei jährlicher Inspektion von Rauchwarnmeldern. 

Wohnungsgesellschaften und Hauseigentümer müssen auch in Zukunft ihre Rauchwarnmelder mindestens einmal im Jahr überprüfen lassen. Die Inspektion und Wartung von Rauchwarnmeldern ist in der aktuellen Anwendungsnorm DIN 14676 Stand August 2006 festgelegt.

Diese Norm wird derzeit überarbeitet. Bis zur Veröffentlichung der novellierten DIN 14676 gelten weiterhin uneingeschränkt die Anforderungen der DIN 14676:2006-08, die eine Wartung mit einer Sichtprüfung festlegt.

Die bundesweite Kampagne „Rauchmelder retten Leben“ weist darauf hin, dass auch nach Novellierung der Norm weiterhin eine Sichtprüfung durchzuführen ist, bis neutrale Kriterien vorliegen, die technische Anforderungen an Geräte und Prozesse definieren und eine Überprüfung dieser Kriterien ermöglicht.

Christian Rudolph, Vorsitzender des Forum Brandrauchprävention, kommentiert die aktuelle Situation: „Kurzfristig ist eine Inspektion von Rauchwarnmeldern und deren Umgebung ohne Sichtprüfung nach den anerkannten Regeln der Technik nicht abzusehen.“